Ab dem 2. August 2026 gelten die für die meisten Unternehmen entscheidenden Vorschriften der KI-Verordnung (EU AI Act), darunter die Transparenzpflichten aus Art. 50. Wenn in Ihrem Unternehmen ein Chatbot läuft, Sie Inhalte mit KI-Unterstützung erstellen oder KI-Werkzeuge in der Kundenkommunikation einsetzen, betrifft Sie dieser Termin direkt. Die gute Nachricht: Für ein typisches KMU ist der Aufwand überschaubar und lässt sich in wenigen Wochen abschließen. Die schlechte Nachricht: Das gelingt nicht, wenn Sie gar nicht wissen, wo im Unternehmen überhaupt KI im Einsatz ist.
Hier ein praktischer Leitfaden. Ohne Panik und ohne Juristendeutsch.
Was genau ab dem 2. August 2026 gilt
Ab diesem Tag greifen die Transparenzpflichten aus Art. 50 des EU AI Act. In der Praxis bedeutet das:
- Chatbots und andere KI-Systeme, die mit Menschen interagieren, müssen die Nutzer klar darüber informieren, dass sie mit einer künstlichen Intelligenz sprechen, sofern das nicht aus dem Kontext offensichtlich ist;
- Inhalte, die durch KI erzeugt oder wesentlich verändert wurden (Text, Bild, Audio, Video), sind entsprechend zu kennzeichnen, insbesondere wenn sie zur Information der Öffentlichkeit veröffentlicht werden;
- Deepfakes, also Inhalte, die reale Personen, Orte oder Ereignisse täuschend echt nachahmen, müssen eindeutig als künstlich erzeugt offengelegt werden.
Der Zeitplan hat dabei zwei Feinheiten:
- Watermarking (Art. 50 Abs. 2), also die technische Kennzeichnung maschinell erzeugter Inhalte (maschinenlesbare Metadaten). Neue generative Systeme, die ab dem 2. August 2026 auf den Markt kommen, müssen es von Anfang an können; Systeme, die schon vorher auf dem Markt waren, bekamen eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026. Die Pflicht, Menschen zu informieren, gilt allerdings bereits ab August.
- Hochrisiko-KI-Systeme (Annex III): Das Digital-Omnibus-Paket, am 16. Juni endgültig vom Europäischen Parlament und am 29. Juni 2026 vom Rat der EU angenommen, hat deren Pflichten auf den 2. Dezember 2027 verschoben (Annex I: 2. August 2028). Wer also etwa KI im Recruiting oder beim Scoring erwägt, hat mehr Zeit für die vollständige Konformität, aber nicht fürs Durchdenken des Themas. Die Transparenz aus Art. 50 hat der Omnibus dabei nicht verschoben: Frühere Vorschläge, sie auf 2027 zu vertagen, haben es nicht in den finalen Text geschafft.
Welche Strafen bei fehlender Konformität drohen
Die Höchststrafen im EU AI Act reichen bis zu 35 Mio. EUR oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes (je nachdem, welcher Betrag höher ist), doch diese Spitzenwerte betreffen ausschließlich verbotene Praktiken und gelten bereits seit August 2025. Für Verstöße gegen die Transparenzpflichten aus Art. 50 gibt es eine eigene Obergrenze: bis zu 15 Mio. EUR oder 3 % des Umsatzes, durchsetzbar ab dem 2. August 2026. Für KMU ist ein verhältnismäßiger Ansatz vorgesehen, doch auch eine „verhältnismäßige" Strafe kann wehtun, und dazu kommt das Reputationsrisiko, wenn ein Kunde den nicht gekennzeichneten Bot entdeckt.
Eine frische Entwicklung aus dem Juni: Das KI-Büro der EU hat am 10. Juni 2026 einen freiwilligen Verhaltenskodex zur Transparenz von KI-Inhalten veröffentlicht (er deckt Art. 50 Abs. 2, 4 und 5 ab, mit zweistufiger Kennzeichnung: Metadaten plus sichtbarer Hinweis). Unternehmen können ihn bis zum 22. Juli 2026 unterzeichnen. Die Unterschrift ist nicht verpflichtend, aber sie ist mitunter der günstigste Nachweis der gebotenen Sorgfalt, solange die Kommission noch keine vollständigen Leitlinien zu Art. 50 vorgelegt hat.
Schritt 1: Bestandsaufnahme, also wo im Unternehmen tatsächlich KI steckt
Die meisten Unternehmen nutzen mehr KI, als sie glauben. Erstellen Sie eine einfache Liste und gehen Sie die Abteilungen durch:
- Kundenservice: Chatbot auf der Website, Voicebot, automatische E-Mail-Antworten;
- Marketing: Erstellung von Texten, Grafiken, Videos, Social-Media-Beiträgen;
- Vertrieb und HR: Werkzeuge für Lebenslauf-Analyse, Lead-Scoring, Gesprächstranskription;
- Betrieb: KI-Assistenten in Office-Paketen, maschinelle Übersetzung, Dokumentenanalyse;
- IT und Produkt: KI-Funktionen in eigener Software oder in Diensten für Kunden.
Notieren Sie zu jeder Position: Wer ist der Anbieter, wer nutzt es, gelangt das Ergebnis zu Kunden oder an die Öffentlichkeit, werden personenbezogene Daten verarbeitet.
Schritt 2: Klassifizierung nach vier Risikokategorien
Der EU AI Act teilt KI-Systeme nach Risiko ein:
Verbotene Praktiken
U. a. unterschwellige Manipulation, Social Scoring, Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in der Bildung. Diese Verbote gelten bereits seit Februar 2025. Wenn Ihnen irgendetwas auf dieser Liste bekannt vorkommt, ist die Sache dringend und gehört in anwaltliche Beratung.
Hohes Risiko (Annex III)
Z. B. KI im Recruiting, bei der Kreditwürdigkeitsprüfung, in der Bildung, in kritischer Infrastruktur. Volle Pflichten ab dem 2. Dezember 2027, aber mit den Vorbereitungen (Dokumentation, menschliche Aufsicht, Risikomanagement) fängt man besser früher an.
Begrenztes Risiko: Hier geht es um den August 2026
Chatbots, Content-Generatoren, Deepfakes. Genau das ist Art. 50 mit seinen Transparenzpflichten. Für die meisten KMU ist das die einzige Kategorie, die jetzt Handeln verlangt.
Minimales Risiko
Spamfilter, Autovervollständigung, die meisten Funktionen „im Hintergrund". Keine zusätzlichen Pflichten: Ein Vermerk in der Bestandsliste genügt.
Schritt 3: Der Plan für den Juli, Woche für Woche
Woche 1: Bestandsaufnahme. Liste aller KI-Systeme und -Werkzeuge (siehe Schritt 1). Benennen Sie eine Person, die das Thema verantwortet.
Woche 2: Klassifizierung und Lücken. Ordnen Sie jedem System eine Risikokategorie zu. Halten Sie fest, wo Kennzeichnungen fehlen: Chatbot ohne den Hinweis „Sie sprechen mit einer KI", veröffentlichte KI-Inhalte ohne Vermerk, Video- und Audiomaterial ohne Offenlegung.
Woche 3: Umsetzung der Kennzeichnungen. Ergänzen Sie Hinweise bei Chatbots, Vermerke bei KI-generierten Inhalten, Regelungen in AGB und Richtlinien. Aktualisieren Sie die Abläufe: Wer kennzeichnet Inhalte vor der Veröffentlichung, und wie.
Woche 4: Schulung und Dokumentation. Kurze Schulung der Teams (Marketing, Kundenservice, HR) zu den neuen Regeln. Schreiben Sie eine interne KI-Nutzungsrichtlinie; das gehört zugleich zur sogenannten AI Literacy, die die Verordnung von Organisationen schon heute verlangt. Bewahren Sie die Dokumentation Ihrer Maßnahmen auf: Im Fall einer Prüfung belegt sie die gebotene Sorgfalt.
Die häufigsten Fallen
- „Wir nutzen nur ChatGPT, uns betrifft das nicht." Doch. Die Transparenzpflichten knüpfen daran an, wie Sie die Ergebnisse verwenden, nicht nur daran, wer das Modell gebaut hat.
- „Unser Anbieter hat das sicher geregelt." Teilweise. Der Anbieter ist für die technische Kennzeichnung verantwortlich, für die Information Ihrer Kunden sind aber Sie als Betreiber des Systems zuständig.
- Aufschieben auf August. Die Kennzeichnungen müssen noch getestet und das Team geschult werden. Der Juli ist der letzte vernünftige Zeitpunkt.
FAQ
Ist der Hinweis „durch KI erzeugter Inhalt" bei jeder E-Mail nötig, die mit einem KI-Assistenten geschrieben wurde?
Nicht bei jeder. Die Pflichten konzentrieren sich auf die Interaktion mit einem KI-System (Chatbots), auf veröffentlichte Inhalte, vor allem solche zur Information der Öffentlichkeit, sowie auf Deepfakes. Interne Arbeitskorrespondenz, mit KI-Hilfe redigiert und von einem Menschen geprüft, ist eine andere Situation; eine einheitliche Firmenrichtlinie ist trotzdem auch hier sinnvoll.
Wir haben nur einen Chatbot von einem externen Anbieter. Was müssen wir tun?
Sicherstellen, dass der Nutzer einen klaren Hinweis auf das Gespräch mit einer KI sieht, bevor er den Bot verwendet. Prüfen Sie auch den Vertrag mit dem Anbieter: Wer ist für die Konfiguration der Hinweise und für Compliance-Aktualisierungen zuständig.
Bedeutet die Terminverschiebung im Digital Omnibus, dass sich auch der August 2026 verschieben kann?
Nein. Der Digital Omnibus hat die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme verschoben (Annex III auf den 2. Dezember 2027), die Transparenz aus Art. 50 blieb unverändert: 2. August 2026.
Beginnen Sie mit einem Gespräch, nicht mit Panik
ESKOM AI hat diesen Weg auf der eigenen Website und in den eigenen Produkten hinter sich: von der Bestandsaufnahme über die Klassifizierung bis zur Umsetzung von Kennzeichnungen nach Art. 50. Wir entwickeln außerdem Werkzeuge, die Compliance erleichtern (u. a. Datenanonymisierung und Monitoring regulatorischer Änderungen), und bieten Beratungs- und Implementierungsleistungen im Bereich KI-Compliance an.
Wenn Sie wissen möchten, wie Ihr Unternehmen mit Blick auf den 2. August dasteht, vereinbaren Sie eine kostenlose Beratung über das Formular auf eskom.ai/pl/kontakt.
Dieser Artikel dient der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Konsultieren Sie vor Entscheidungen zur Konformität mit dem EU AI Act einen Anwalt.